Elektronische US Marken
Bislang werden Markenurkunden in den US auf Papier ausgestellt. Das USPTO plant, Marken zukünftig elektronisch auszustellen. Siehe offizielle Mitteilung des USPTO.
Bislang werden Markenurkunden in den US auf Papier ausgestellt. Das USPTO plant, Marken zukünftig elektronisch auszustellen. Siehe offizielle Mitteilung des USPTO.
Wer eine Marke in den USA besitzt hat mit einiger Wahrscheinlichkeit Post von der “Patent and Trademark Office, LLC” oder der “Patent and Trademark Bureau, LLC” erhalten. Beide sind private GmbHs, erwecken aber den Eindruck eine amtlichen Institution zu sein. Auf diese Weise hat sich Viktors Suhorukovs Millionen an überhöhten Gebühren von Markeninhabern erschummelt. Nun …
US Markenverlängerung: Betrüger muss ins Gefängnis Read More »
“Use it or lose it” ist eine Grundregel das Markenrechts in den USA: Eine Marke muss in den USA genutzt werden, oder die Registrierung verfällt. Dieser Nutzungsnachweis ist erstmals zwischen dem 5. und 6. Jahr nach Eintragung der Marke in den USA fällig. Danach ist ein Nutzungsnachweis alle 10 Jahre nach Eintragung fällig. Das heißt …
Das Markenregister in den USA ist ein nutzungsbasiertes Register. Eine Marke darf nur für Waren oder Dienstleistungen registriert werden, wenn die Marke im Handel in den USA verwendet wird. Eine vorübergehende Nichtbenutzung aufgrund besonderer Umstände kann unter bestimmten Umständen entschuldigt werden. Ungenaue oder unzulässige Verwendungsansprüche in Registrierungsunterlagen gefährden die Gültigkeit Ihrer Registrierung, können zukünftige Anmeldungen …
Neue Gebühr beim Löschen von Waren, Dienstleistungen oder Klassen Read More »
Nach Durchsicht einiger vom USPTO erlassener Bescheide ist ein Fall bemerkenswert. Das Amt hat eine “Non Final Rejection” an den deutschen Anwalt des Anmelders versandt, aber das Schreiben was offenbar unzustellbar und wurde an der USPTO zurückgesandt. In diesem Fall war die Adresse der Kanzlei in Berlin nicht richtig formatiert und enthielt keine Straße. Möglicherweise …
Seitdem das USPTO ausländischen Anmeldern verbietet selbst einfachste Korrekturen an Markenanmeldungen vorzunehmen sind wir immer wieder nach Kontakten zu Rechtsanwälten gefragt worden. Dabei stellt sich heraus, dass einige Rechtsanwälte aus unserer Sicht weit überhöhte Gebühren für triviale Tätigkeiten verlangen. Dem wollen wir mit unserer neuen Webseite entgegentreten und ausländische Anmelder an solche Anwälte vermitteln die …