Verlängerung einer nationalen Marke in den USA

Eine in den USA registrierte Marke muss regelmäßig verlängert werden. Dabei ist grundsätzlich zwischen direkt in den USA registrierten Marken und international registrierten Marken zu unterscheiden.

Für direkt in den USA angemeldete Marken muss zwischen dem 5. und 6. Jahr nach Eintragung deren Nutzung unter “Section 8” nachgewiesen werden. Alle zehn Jahre nach Eintragung ist ein weiterer Nutzungsnachweis und ein Antrag auf Verlängerung fällig (“Section 8 declaration und Section 9 renewal”). Das USPTO hat eine gute Illustration dieses Verfahrens.

Die Erklärung nach Abschnitt 8 des US Markengesetzes kann gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr auch noch innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des sechsten Jahres nach Eintragung erfolgen. Die Erklärung bestätigt in der Regel, dass die Marke in den USA genutzt wird. Das bedeutet, dass alle unter der Marke registrierten Produkte in den USA verkauft werden. In manchen Fällen kann statt dessen eine Erklärung über die entschuldbare Nichtnutzung gemäß Abschnitt 8 eingereicht werden. Diese entschuldbare Nicht-Nutzung einer Marke muss triftige Gründe haben: Ein Hotel das aufgrund eines Brandes renoviert wird und gegenwärtig nicht nutzbar ist würde z.B. unter diese Regel fallen.

Die Nutzung der Marke muss belegt werden. Dieser Beleg ist oftmals ein Foto, das die Marke im Zusammenhang mit dem Produkt zeigt. In unserer Datenbank können Sie Beispiele solcher Nutzungsnachweise recherchieren.

Eine Marke verfällt, wenn deren Nutzung nicht innerhalb der Frist von sechs Jahren belegt wird.

Innerhalb eines Jahres vor dem Ende jedes 10-Jahres-Zeitraums nach dem Registrierungsdatum oder innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des 10-Jahres-Zeitraums muss eine kombinierte Erklärung zur Verwendung (oder entschuldbaren Nichtverwendung) zusammen mit einem Verlängerungsantrag gemäß den Abschnitten 8 und 9 des Markengesetzes eingereicht werden. Es ist erneut eine Erklärung erforderlich, dass die Marke im Handel verwendet wird, zusammen mit Nachweisen, die diese Verwendung belegen. Zusätzlich ist ein Antrag auf Verlängerung der Marke erforderlich. Die Marke verfällt, wenn sie nicht alle zehn Jahre verlängert wird.

Für Markenanmelder und Markeninhaber mit Sitz außerhalb der USA gilt grundsätzlich Anwaltszwang bei der Vertretung vor dem USPTO. Obwohl die Verlängerung relativ einfach sein sollte kommt es immer wieder zu zeitaufwendigen Nachfragen, was die Kosten der Inanspruchnahme eines US Rechtsanwalts erhöht. Mit unserer Checkliste zur Verlängerung einer US Marke entfällt das übliche Hin- und Her, was Kosten spart. Unsere Leistungen rechnen wir in Euro ab und sparen Mandanten so die Kosten für Auslandsüberweisungen.